Einführung der Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen in der Schweiz

Ab dem 1. April 2025 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Schweiz verpflichtet, Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) zu melden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Resilienz und Sicherheit essenzieller Dienste wie Energie- und Trinkwasserversorgung, Transportunternehmen sowie kantonaler und kommunaler Verwaltungen zu erhöhen.

Wer ist von der Meldepflicht betroffen?

Die Meldepflicht betrifft Organisationen, die wesentliche gesellschaftliche Funktionen sicherstellen. Zu den betroffenen Sektoren zählen:

  • Behörden: Verwaltungen auf allen Staatsebenen, einschließlich kantonaler und kommunaler Verwaltungen.
  • Energie: Unternehmen der Energieversorgung, einschließlich Strom- und Gaslieferanten.
  • Entsorgung: Organisationen, die für die Abfall- und Abwasserentsorgung verantwortlich sind.
  • Finanzen: Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister.
  • Gesundheit: Krankenhäuser, Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen.
  • Information und Kommunikation: Telekommunikationsanbieter, Internetdienstleister und Medienunternehmen.
  • Nahrung: Unternehmen der Lebensmittelproduktion und -versorgung.
  • Öffentliche Sicherheit: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste.
  • Verkehr: Transportunternehmen, einschließlich öffentlicher Verkehrsbetriebe und Logistikunternehmen.

Diese Sektoren wurden identifiziert, da ihre Dienste für das Funktionieren der Gesellschaft und Wirtschaft unerlässlich sind. Die Meldepflicht ermöglicht es dem BACS, Betroffene bei der Bewältigung von Cyberangriffen zu unterstützen und Betreiber kritischer Infrastrukturen frühzeitig zu warnen.

Details zur Meldepflicht

Die Meldepflicht betrifft Cyberangriffe, die:

  • die Funktionsfähigkeit der betroffenen kritischen Infrastruktur gefährden,
  • zu einer Manipulation oder einem Abfluss von Informationen geführt haben oder
  • mit Erpressung, Drohung oder Nötigung verbunden sind.

Bei Verstößen gegen diese Meldepflicht können ab dem 1. Oktober 2025 Bußgelder verhängt werden.

Bedeutung von Penetrationstests im Kontext der Meldepflicht

Angesichts der neuen gesetzlichen Anforderungen wird es für Betreiber kritischer Infrastrukturen immer wichtiger, proaktive Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Penetrationstests, auch als Pentests bekannt, spielen hierbei eine zentrale Rolle. Sie simulieren gezielte Cyberangriffe auf IT-Systeme, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben, bevor sie von tatsächlichen Angreifern ausgenutzt werden können.

Vorteile von Penetrationstests

  • Frühzeitige Erkennung von Schwachstellen: Durch das Aufdecken von Sicherheitslücken können Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen und so das Risiko erfolgreicher Cyberangriffe minimieren.
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Regelmäßige Pentests unterstützen Unternehmen dabei, Compliance-Vorgaben einzuhalten.
  • Schutz sensibler Daten: Durch die Identifikation und Behebung von Sicherheitslücken wird das Risiko von Datenlecks reduziert, was den Schutz vertraulicher Informationen gewährleistet.

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